
Psychologische Beratung bietet Hilfestellungen bei konkreten Lebensproblemen. Das können Beziehungsprobleme sein, Trennungen, Scheidungen, Erziehungsprobleme, Probleme im Beruf, Work-Life-Balance oder anderen Lebensfragen.
Psychologische Beratung bietet psychologische Maßnahmen und Tätigkeiten, die der Aufarbeitung und Überwindung von Konflikten dienen. Dabei steht die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund.
Durch die Förderung psychischer Kompetenz, Handlungskompetenz und Aktivierung vorhandener oder neuer Ressourcen erhält der Klient die Möglichkeit, bewusster und reflektierter in den unterschiedlichen Lebenssituationen zu handeln.
Konflikte verstehen, Lösungswege erkennen und umsetzen, können ein wichtiger Aspekt sein, ebenso wie vorbeugende Handlungsoptionen gegen den Abbau der eigenen Kraftreserven. Das ist auch ein zeitlicher Prozess. Die Umsetzung der Inhalte braucht die aktive Mitarbeit des Klienten. Diese ist dabei Voraussetzung!
Psychologische Beratung ist keine psychologische Therapie oder Heilbehandlung und kann Psychotherapie nicht ersetzen. Der Klient übernimmt im privaten wie beruflichen Leben eigenverantwortlich seine Entscheidungen und Handlungen.
Psychologische Beratung ist eine Privatleistung und wird daher nicht von den Krankenkassen übernommen.
Honorargebühr / Ausfallgebühr
- Erstgespräch Einzelberatung – 50 Minuten: 80,- Euro
- Erstgespräch Paarberatung – 50 Minuten: 95,- Euro
(Gesamtsituation besprechen und die Schwerpunktthemen herausfinden)
- Weitere Einzeltermine 50 Minuten 80,- Euro, bei Paarberatung 95,- Euro
Mehr zum Honorar…
- Die Honorargebühr ist jeweils vor der Sitzung, spätestens unmittelbar nach der Sitzung in bar zu leisten.
- Sie erhalten eine Rechnung/ Quittung. Es besteht keine Mehrwertsteuerpflicht, und diese wird deswegen auch nicht ausgewiesen.
- Es handelt sich um eine Privatleistung und kann daher nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.
- Ausfallgebühr: Terminabsagen des Klienten sind spätestens 24 Stunden vorher mitzuteilen, damit der Termin noch vergeben werden kann. Sonst sind die Honorargebühren im vollen Umfang zu bezahlen.